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Rechtsanwältin Johanna Feuerhake - Göttingen
e.on avacon: Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen
Die Klage der E.ON Avacon wurde sowohl in Hildesheim als auch in Braunschweig abgewiesen. Der "Erdgas Classic"-Tarif ist ein Sonderkundentarif. E.ON Avacon durfte keine einseitigen Preisanpassungen vornehmen.
e.on Mitte Vertrieb GmbH
AG Kassel erklärt sich in drei unserer Verfahren für unzuständig, alle anderen der von mir vertretenen Verfahren laufen noch. Nach meiner Auffassung ist der Erdgas-Klassik ein eindeutiger Sondervertrag, die AVBGas gibt hier kein Preisänderungsrecht.
Stadtwerke Göttingen
Stadtwerke müssen zum Nachweis der Billigkeit vor dem Kartellgericht Hannover weitere Unterlagen vorlegen. Stadtwerke fordern umfassende Geheimhaltungsverpflichtung auch von RAin Feuerhake gegenüber Medien und anderen Protestkunden. Unklar ist weiterhin, woraus sich das Preisänderungsrecht ergeben soll. LG Hannover bejahte zwischendurch Sondervertrag und verneinte Preisänderungsrecht. Jetzt erhebt es trotzdem Beweis über Bezugskosten und rückläufige Kosten. Ob Sondervertrag oder Grundversorgung ist nach Auffassung des Gerichts offenbar unklar.
Abmahnungen wegen Musiktauschbörsen
Weiterhin versenden die Abmahnkanzleien wie Rasch, Waldorf, Nümann&Lang, Kornmeier, Bindhardt& Fiedler& Rixen, U+C, ... tausendfach Ihre Schreiben, trotz der umstritten Rechtsfragen.
