Beratungshilfe
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Falls Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, können Sie einen Beratungshilfeanspruch haben. Diese gibt es auch für die außergerichtliche Vertretung. Beratungshilfe gibt es auf allen Rechtsgebieten. Nur im Strafrecht wird nur das Beratungsgespräch aber keine Verteidigung übernommen.
Wer bekommt's?
Bedürftige mit geringem Einkommen, zum Beispiel mit ALG II, BAföG, Niedriglohn- oder Teilzeitstelle und ohne zahlende Rechtsschutzversicherung.
Wie geht's?
Den Beratungshilfeberechtigungsschein (!) gibt es beim Amtsgericht. Bitte besorgen Sie sich den Schein dort vor der Beratung. Sie haben sonst das Risiko, dass es mit der Beratungshilfe vielleicht nicht klappen könnte.
Für Göttinger:
Amtsgericht Göttingen, Raum B 005
Montags und Donnerstags von 9.00 - 11.00 Sprechstunde (schließt pünktlich)
Telefonnummer: 403 1417 oder 403 1477
Welche Unterlagen?
- Einkommensnachweis (Alg II Bescheid,...)
- Kontoauszüge (zur Sicherheit die letzten 3 Monate mitnehmen)
- Mietvertrag
- Personalausweis
- Immatrikulationsbescheinigung
- Post, um die es geht ( Abmahnschreiben, Mahnung, Sperrankündigung,...)
- ausgefüllter Beratungshilfeantrag
Was tun bei Fristablauf?
Machen Sie bitte den Mitarbeiterinnen der Sprechstunde im Amtsgericht deutlich, daß eine Frist abläuft und es sehr eilig ist. In diesen Fall bekommen Sie den Berechtigungsschein von diesen gleich mit.
Was kostet der Anwalt dann noch?
Mit Beratungshilfeschein kostet Sie die Beratung und Vertretung nur 10 Euro. Bringen Sie diese bitte zur Beratung - wie beim Arzt - mit dem Beratungsschein zusammen mit.
Rechtsanwaltskanzlei



