Häufige Fragen Rechtsschutz
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Was zahlt die Rechtsschutz?
Grundsätzlich ist von einer Privatrechtsschutz die Verfolgung von Schadenseratzansprüchen, Vertragsangelegenheiten (z.B. Reiserecht, Kaufverträge) und weitere Dinge umfasst. Genaueres regelt ihr Versicherungsvertrag.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt immer die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren am Gegenstandswert bemessen.
Was zahlt die Rechtsschutz nicht?
- Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für einen Rechtsanwalt, der nicht in Ihrem Ort ansässig ist.
- Kosten eines Vergleichs, die nicht dem Obsiegen bzw. Unterliegen entsprechen.
- Alle Rechtsgebiete, die unter den allgemeinen Risikoausschluß fallen: Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gewinnspiele, etc. ...
- Rechtsgebiete, die Sie nicht mitversichert haben, z.B.: Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht benötigen ein „Zusatzmodul“ im Vertrag.
- vorvertragliche Angelegenheiten
- Kosten bis Erreichung der Selbstbeteiligungshöhe

Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Selbstbeteiligung bedeutet, daß Sie bis zum einen bestimmten Betrag selbst zahlen. Selbstbeteiligung (SB) bedeutet nicht, daß Sie bei jedem Schadensfall z.B. 150,00 € SB an die Rechtsschutz zahlen müssen.
Beispiel:
Beträgt unsere Kostennote z.B. nur 83,54 Euro und Sie haben 150,00 € SB, dann zahlen Sie diesen Betrag direkt an uns. Die Rechtsschutz bleibt außen vor, da die Rechnung unterhalb Ihrer Selbstbeteiligung liegt.
Wie läuft die Abwicklung mit der Rechtsschutz?
Deckungsanfrage
Wir melden als Serviceleistung für Sie die Angelegenheit Ihrer Rechtsschutz und holen für Sie eine Deckungszusage ein. Sollte die Rechtsschutz einfache Nachfragen haben, beantworten wir diese gerne in einem weiteren Schreiben für Sie. Für diese Deckungsanfrage benötigen wir Ihre Versicherungsnummer und den Namen der Versicherung.
Bei mitversicherten Kindern benötigen wir noch den Hinweis, ob diese in der Ausbildung sind, noch zu Hause wohnen und ob diese ledig sind. Die Versicherung möchte das wissen.
Abrechnung
Wir rechnen grundsätzlich für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung direkt ab, sodaß Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Wir leiten auch die Zahlung von Gerichtsgebühren oder ähnlichem durch Ihre Rechtsschutz für Sie in die Wege.
Grundsätzlich laufen alle Rechnungen auf Ihren Namen, da Sie als Auftraggeber Kostenschuldner sind. Wenn die Rechtsschutz zahlt, müssen Sie jedoch nicht zahlen.
Sollten Sie eine Selbstbeteiligung haben, bekommen Sie dieselbe Rechnung wie die Rechtsschutz mit dem Hinweis, wieviel Sie selber darauf zahlen müssen.
Beispiel
Lautet die Rechnung zum Beispiel auf 316,18 Euro und Sie haben eine Selbstbeteiligung von 150,00 € müssen Sie nur die 150,00 € zahlen, den Rest zahlt die Rechtsschutz.
Was bedeutet vorvertraglich?
Vorvertraglich heißt, daß der Schadensfall seine Ursache zeitlich vor dem Versicherungsvertrag hat. Sie haben zum Beispiel immer Ärger mit Ihrem Autoverkäufer, da das Auto ständig Probleme mit der Kupplung hat und schließen deswegen eine Rechtsschutz ab. Das „Kupplungsproblem“ wäre nicht versichert, da es vorvertraglich ist.
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