Tauschbörse | Filesharing | Peer-to-Peer
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Beim Filesharing werden Dateien zwischen Internetnutzern getauscht. Dies geschieht mit Hilfe eines Peer-to-Peer Netzwerkes bzw. speziellen Tauschseiten. Alleine durch das Benutzen von e-mule, BearShare, LimeWire, Kazaa und anderen Programmen wird das Tauschen von Dateien ermöglicht.
Das gefährliche an der Tauschsoftware ist, daß die Musikdateien von den einzelnen Nutzern gleichzeitig heruntergeladen (download), als auch im Internet zum Angebot an andere hochgeladen (upload) werden.
Sowohl das Downloaden als auch das Uploaden können illegal sein. Das Urheberrecht erlaubt nur die Weitergabe von Privatkopien im engsten Familien bzw. Freundeskreis, § 53 UrhG. Deswegen verfolgt eine industrialisierte Abmahnindustrie aus Abmahnanwälten massenhaft Nutzer von Tauschbörsen wegen illegalem Musikdownload bzw. illegalem Filmdownload.
Anwaltsschreiben wegen Download erhalten?
Weiterhin versenden die Abmahnkanzleien wie zum Beispiel Waldorf, Rasch, Nümann & Lang, Kornmeier, Bindhardt & Fiedler & Rixen, U+C, ... tausendfach Ihre Schreiben, trotz der umstrittenen Rechtsfragen.
Mein Büro hat jahrelange Erfahrung in der effektiven Beratung und Vertretung von Betroffenen.
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