Kosten - Gebühren und Honorare

Rechtsanwältin Johanna Feuerhake

Vertretung

Die Gebühren für die Vertretung berechnen sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung. Die Gebühren müssen anhand des Gegenstandswerts (Gebührenwert, Streitwert) von mir berechnet werden. Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher wird meine Honorarrechnung.

Bei der Vertretung von Tauschbörsenabmahnungen und im Energiebereich ist für die Vertretung eine Honorarvereinbarung notwendig. Bitte erfragen Sie die Kosten telefonisch.

Beratung

Die Gebühren für Beratungen sind verhandelbar. Meine üblichen Honorare finden Sie unten in der Tabelle.

Honorartabelle zur Orientierung

Alle Angaben inkl. Auslagen und 19 % Mehrwertsteuer

Gegenstandswert Beratungshonorar (30 - 45 min) Vertretungshonorare (außergerichtlich)***)
300,00 69,00*) 69,00*)
600 69,00*) 89,00*)
900,00 69,00*) 120,67
1.200,00 79,00*) 155,30
1.500,00 89,00*) 186,24
2.000,00 99,00*) 229,55
2.500,00 119,00*) 272,87
3.000,00 139,00*) 316,18
3.500,00 149,00*) 359,50
4.000,00 159,00*) 402,82
4.500,00 179,00*) 446,13
5.000,00 219,00*) 489,45
10.000,00 349,00*) **) 775,64
13.000,00 369,00*) **) 837,52
16.000,00 389,00*) **) 899,40
19.000,00 409,00*) **) 961,27
22.000,00 429,00*) **) 1.023,16
25.000,00 449,00*) **) 1.085,04
30.000,00 469,00*) **) 1.196,43
*)
Hier ist eine Honorarvereinbarung notwendig.
**)
Der Verbraucher zahlt bei einer Erstberatung, die in nur einem mündlichen Termin stattfindet, nie mehr als 226,10 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Hierbei ist weder eine intensive Einarbeitung, noch eine Prüfung von Unterlagen inbegriffen.
***)
Bei einer Einigung bzw. einem Vergleich mit dem Gegner fällt eine zusätzliche Einigungsgebühr von 1,5 an.

Kostenhilfe

Wenn Sie meinen, dass Sie sich die Beauftragung eines Anwalts nicht leisten können, haben Sie vermutlich Anspruch auf Kostenhilfe.

 

Ab­mah­nung we­gen Ur­he­ber­recht?

Pro­ble­me beim An­bie­ter­wech­sel?

Be­lei­di­gung und Mob­bing im In­ter­net?

Preis­pro­test­kun­de und ver­klagt?

Rechtsanwalts­büro Feuerhake