Prozesskostenhilfe
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Die Prozesskostenhilfe gibt Ihnen die Möglichkeit Prozesse zu führen, auch wenn Sie wirtschaftlich dazu nicht in der Lage sind.
Die staatliche Prozesskostenhilfe wurde früher auch "Armenrecht" genannt. Diese Einrichtung ist nicht nur dem Namen nach, sondern auch grundlegend inhaltlich geändert worden.
Voraussetzungen zur Prozesskostenhilfe
Ähnlich wie bei der Beratungshilfe ist auch die Prozesskostenhilfe an bestimmte vom Antragsteller zu erfüllende Voraussetzungen geknüpft. Dessen Einkommen und Vermögen dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten und die beabsichtigte Rechtsverfolgung muss Aussicht auf Erfolg haben. Hier sind der Mutwilligkeit Grenzen gesetzt.
Die Rechtsanwältin leistet ihren Beitrag zu dieser Rechtswegsgarantie dadurch, dass die aus der Staatskasse zu beanspruchenden Gebühren geringer sind als die gesetzliche normale Vergütung.
Am häufigsten wird Prozesskostenhilfe in Familiensachen, vor allem in Scheidungsverfahren, in Anspruch genommen. Hier beschränkt sich die Prüfung des Familiengerichts auf die Einkommensverhältnisse, da an dem Ausgang des Verfahrens in der Regel keine Zweifel bestehen.
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Natürlich geht es auch bei dieser staatlichen Sozialleistung nicht ohne Papierkram ab. Das amtliche Formular ist auszufüllen und die notwendigen Nachweise über Einkommen, Miete, besondere Belastungen, bzw. Guthaben sind beizufügen.
Erleichtern Sie der von Ihnen beauftragten Anwältin Ihres Vertrauens die Arbeit, indem Sie die benötigten Unterlagen schon möglichst vollständig zum ersten Besprechungstermin mitbringen. So bleibt mehr Zeit und Kraft, die rechtlich wichtigen Dinge und Probleme zu bearbeiten.
Nach Abschluss des Verfahrens brauchen Sie sich wegen der entstandenen Gebühren und Auslagen keine Sorgen zu machen, diese werden, wie gesagt, aus der Staatskasse beglichen.
Aber Achtung: Eine Erstattung der Kosten des Gegners gibt es nicht, wenn der Prozess von uns verloren wird. Nur im Scheidungsverfahren gilt dies nicht, es gibt dort keinen schuldigen Teil, also auch keinen Kostenschuldner.
Ratenzahlung
Schließlich bietet das Gesetz noch eine Zwischenlösung: Bewegt sich das Einkommen der Antragsteller an den gesetzlichen Grenzen, kann auch Ratenzahlung bewilligt werden.
Rechtsanwaltskanzlei



