Verbraucherrecht
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Nichts Schriftliches, kein Vertrag?
Verträge können mündlich geschlossen werden. Das heißt, bei einem Werbetelefonanruf kann es zu einem rechtswirksamen Vertragsabschluss kommen. Auch wenn solche Coldcalls nach § 7 UWG verboten sind, ist der geschlossene Vertrag wirksam. Deswegen meine Empfehlung den Hörer aufzulegen!
Auf keinen Fall sollten Sie Ihre Kontonummer preisgeben. Sonst haben Sie sich vielleicht plötzlich eine Preselection, ein Zeitungsabo oder Ähnliches gefangen.
Beweispflichtig vor Gericht für den Vertrag ist Ihr Vertragspartner, wenn er sein Geld einklagt. Sie müssen nicht beweisen, daß kein Vertrag besteht. Sollten Sie tatsächlich keinen Vertrag geschlossen haben, sind Ihre Erfolgsaussichten gut. Sonst bleibt eventuell nur ein Widerrufsrecht oder eine Anfechtung.
Immer 14-Tage Widerrufsrecht?
Man kann nicht alle Verträge widerrufen. Das Widerrufsrecht ist eine Ausnahme.
Sollten Sie zum Beispiel im Möbelladen eine Couch ausgesucht haben und dort einen Kaufvertrag geschlossen, gilt dieser Vertrag. Stellen Sie nach dem Kauf fest, dass die Couch nicht in Ihre Wohnung passt oder in einem anderen Möbelladen billiger ist, kommen Sie aus dem ersten Vertrag trotzdem nicht heraus. Häufig haben die Verträge allerdings eine Stornierungsklausel. Wenn Sie Geld dafür bezahlen, können Sie den Vertrag stornieren.
Nur bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher, bei denen man sich beim Vertragsschluss nicht sieht, die also per E-Mail, Fax oder Brief (Fernabsatzgeschäft) geschlossen wurden, haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dies ist 14-Tage lang, wenn Sie die Belehrung über das Widerrufsrecht vor Vertragsschluss in Textform erhalten haben.
Sollten Sie die Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss erst in Textform erhalten haben, dann haben Sie ein Widerrufsrecht von 1 Monat. Dies ist zum Beispiel beim Kauf vom Unternehmer bei eBay immer der Fall. Sind Sie nicht oder falsch über das Widerrufsrecht belehrt worden, dann haben Sie 6 Monate Widerrufsrecht.
Hierzu gibt es Ausnahmen. Sie haben zum Beispiel kein Widerrufsrecht bei Reiseverträgen, Verträgen über Speiselieferungen oder bei kundenspezifischen Anfertigungen. Wenn Sie selbst beauftragt haben, dass mit der Dienstleistung sofort begonnen werden soll, dann haben Sie ebenfalls kein Widerrufsrecht.
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