Widerrufsbelehrung Online Shop/ebay
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
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Inhaltsverzeichnis
Widerrufsbelehrung (Unternehmer/Verbraucher)
Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher über sein Recht zum Widerruf in einer vollumfänglichen Widerrufsbelehrung zu informieren. Dies muss sowohl vor Vertragsschluss, d.h. im Online-Shop, als auch darauf folgend in Textform (z.B. in einer Bestätigungsmail) geschehen.
Eine Belehrung über das Recht zum Widerruf/Rücktritt sollte, um der gesetzlichen Musterbelehrung zu entsprechen und somit die Abmahngefahr auf ein Minimum zu reduzieren, unbedingt enthalten die
- Bedingungen und Rechtsfolgen des Widerrufs,
- Einzelheiten zur Ausübung des Widerrufsrechts,
- Anschrift und den Namen des Adressaten des Widerrufs sowie
- den Betrag, den der Verbraucher dem Unternehmer für seine ggf. geleisteten Dienstleistungen oder für die vom Verbraucher gezogenen Nutzungen im Sinne des § 100 BGB gem. §357 Abs. 1 BGB, § 312e BGB zu zahlen hat.

Änderung der Musterbelehrung
Zum 11.06.2010 wurde die Musterbelehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht in den Rang eines Gesetzes (Anlage 1 und 2 zu Art, 246 EGBGB) erhoben und neu geordnet. Die bisher gültige Musterwiderrufsbelehrung verlor ihre Gültigkeit und wurde in geänderter Form wirksam.
Nun gibt es eine weitere Änderung am Muster für Widerrufs- und Rücktrittsbelehrungen basierend auf einem Urteil des EuGH, das die Wertersatzvorschriften der Musterbelehrung in ihrer bisherigen Form als europarechtswidrig einstuft. In Folge dessen werden § 312 e BGB und § 357 Abs. 3 BGB neu formuliert- inhaltlich jedoch bleiben sie gleich.
Übergangsfrist von 3 Monaten
Ab Inkrafttreten der Änderungen am 04.08.2011 bleiben die „alten“ Musterbelehrungen weiterhin für 3 Monate gültig. Ab dem 04.11.2011 müssen die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen entsprechend der neuen Musterbelehrung geändert worden sein.
Wertersatz bei Widerruf
Für den Anspruch auf Wertersatz bei Widerruf oder Rücktritt hat die Änderung des § 312e BGB folgende Auswirkungen:
Kein genereller Anspruch auf Wertersatz
Früher konnte auf Grund der Formulierung des § 357 Abs. 1 BGB der Unternehmer vom Verbraucher generell Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen, wenn dieser sein Widerrufsrecht fristgerecht geltend gemacht hat. Dies soll nun nicht mehr möglich sein. Die Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz lässt gemäß dem Urteil des EuGH einen Anspruch auf Wertersatz nur zu, wenn der Verbraucher die zurückgegebene Ware in Anbetracht des ausgeübten Widerrufs auf eine mit den Grundsätzen des BGB nicht zu vereinbarende Art und Weise benutzt hat. Die Neuformulierung des § 312e BGB sieht einen Anspruch auf Wertersatz nach einem Widerruf daher nur vor, wenn die Nutzung der Ware über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht.
Kein Anspruch auf Wertersatz ohne Hinweis
Trotz der Tatsache, dass dem Unternehmer noch bis zum 04.11.2011 Zeit zur Änderung seiner Widerrufsbelehrung bleibt, ist zu empfehlen eine dem neu formulierten § 312e BGB entsprechende Änderung an der bisherigen Widerrufsbelehrung vorzunehmen. Dem Unternehmer steht ansonsten kein Anspruch auf Wertersatz zu. Voraussetzung hierfür ist gem. § 312 e Abs. 1 Nr.2, Abs. 2 Nr.1 BGB ein Hinweis auf den Anspruch auf Wertersatz, der sich zu Gunsten des Unternehmers als Rechtsfolge der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher ergeben kann.
Muster der geänderten Widerrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung
Das Muster für die geänderte Widerrufs- und Rückgabebelehrung wird nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfs in Anlage 1 und 2 zu Artikel 246 EGBGB zu finden sein.
14-tägige Widerrufsfrist bei ebay möglich
Wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in Textform vorlag, die Widerrufsbelehrung aber „unverzüglich“ nach Vertragsschluss in Textform (also per E-Mail) mitgeteilt wird gilt nun auch eine 14-tägigie Widerrufsfrist. Sofern eine Widerrufsbelehrung „unverzüglich“ nach der Bestellung versendet wird, beträgt die Widerrufsfrist nur noch 14 Tage.
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