Arbeitsrecht - Kündigung, Urlaub, Krankheit
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake - Göttingen
Dieses Kapitel beantwortet häufige Fragen über Kündigungsfristen, Kündigungsgründe, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutzgesetz, Krankengeldanspruch ect.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist im Arbeitsrecht regelt § 622 BGB. Danach hat der Arbeitnehmer immer 4 Wochen Kündigungfrist und kann jeweils zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Für den Arbeitgeber verlängern sich die Fristen je nach der Länge des Arbeitsvertrages.
Die Fristen können arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich verlängert werden. Die Frist für den Arbeitnehmer darf aber nie länger sein, als die Frist für den Arbeitgeber ![]()
Kündigungsschutz
Nach 6 Monaten in einem Arbeitsverhältnis hat man Kündigungsschutz, wenn es in dem Betrieb mehr als 10 Angestellte gibt. Teilzeitkräfte zählen voll, wenn sie mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Unter dieser Stundenzahl zählen sie 0,5, um zur Grenze des Kündigungsschutzgesetzes zu kommen. ![]()
Kündigung - trotz Kündigungsschutz?
Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, kann der Arbeitgeber Ihnen nur mit einem Grund kündigen. Hier kommen in Betracht:
- Betriebsbedingte Kündigung ( z.B. schlechte Auftragslage)
- Verhaltsbedingte Kündigung ( z.B. Arbeitnehmer hat gestohlen)
- Personenbedingte Kündigung ( z.B. negative Gesundheitsprognose)

Kündigung - wichtige Fristen
- Die Kündigungsschutzklage muss nach Zugang der Kündigung innerhalb von 3 Wochem beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
- Sie müssen sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden.
- Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine Ausschlussfrist stehen für Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Überprüfen Sie, ob Sie vielleicht innerhalb von 3 Monaten Ihre Ansprüche auf Zeugnis, Urlaubsabgeltung oder ähnliches stellen müssen.

Kündigung - in richtiger Form
Die Kündigung bedarf der Schriftform, das heißt mündlich oder per E-Mail kann man Ihnen nicht kündigen. ![]()
Kündigung - während Kankheit
Der Arbeitgeber kann Ihnen während Krankheit kündigen. Eine Krankschreibung schützt Sie nicht vor einer Kündigung. ![]()
Urlaub
Ihren Urlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub im Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Arbeitet er nur in einer 5-Tage-Woche hat er nur 20 Tage Urlaubsanspruch. Arbeitet er nur 4 Tage in der Woche sind es nur noch 16 Tage Jahresurlaub.
Grundsätzlich gilt für die Errechnung des Urlaubsanspruches folgende Faustformel: 24 Tage Jahresurlaub: 6 x Wochenarbeitstage.
Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann Ihnen mehr Urlaub zugesprochen sein. Dann haben Sie den höheren Urlaubsanspruch. Für Teilzeit berechnet sich der Anspruch nach derselben Formel. Sie müssen nur als Jahresurlaub die vereinbarte Zahl einsetzen. Häufig stehen bei Teilzeitvereinbarungen mit festen Arbeitszeiten die Urlaubstage bereits im Arbeitsvertrag. ![]()
Krankheit
Bei Krankheit haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach 6 Wochen wechseln Sie in den Krankengeldanspruch über die Krankenkasse. Dieses gilt längstens für 78 Wochen. Danach müssen Sie eine Lösung zum Beispiel durch eine Verrentung gefunden haben. ![]()


