Nur die Schwachen erstreben das Gleiche und Gerechte,
die Starken kümmern sich nicht darum.
(Aristoteles: Politik, 1318 b 4)

Kosten - Gebühren und Honorare

Rechtsanwältin Johanna Feuerhake - Göttingen

Bekannt ist die Geschichte von der jungen Anwältin, die in die väterliche Rechtsanwaltspraxis eingestiegen ist, von ihrem ersten Termin zurückkommt und freudestrahlend berichtet:

"Die leidige Sache Müller gegen Maier habe ich heute verglichen". Der Seniorchef wendet sich ab vor Grausen und sagt: "Wie konntest du das machen, von diesem Prozess haben doch schon der Großvater und auch ich gelebt und du solltest doch auch noch etwas davon haben."

Rechtsanwaltsgebührengesetz

Diese Anekdote mag witzig sein, sie ist aber völlig falsch. Für den Anwalt ist es vor allem wichtig, ein Verfahren schnell abzuschließen, denn die gesetzliche Vergütung ist stets die gleiche, auch wenn sich ein Streit viele Jahre hinzieht.

Dies liegt an dem Rechtsanwaltsgebührengesetz. Vorgeschriebene Gebühren müssen dann anhand des Gegenstandswerts (Gebührenwert, Streitwert) von mir berechnet werden. Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher wird meine Honorarrechnung.

Danach ist für eine außergerichtliche Vertretung eine Geschäftsgebühr festgeschrieben. Mehr kostet die Sache in den meisten Fällen nicht, auch wenn sie mehrere Briefe benötigt. Weniger kostet die Sache nur, wenn sie mit einem einfachen Schreiben erledigt ist. Dies kostet nur eine reduzierte Gebühr.

Gebühren für Beratungen sind verhandelbar. Ich bevorzuge in meinem Büro eine weitere Anwendung der alten Gebührenregelung (linke Tabellenspalte) und schlage Ihnen dies in der Regel vor. Pfeil

Auszug aus der Gebührentabelle zur Orientierung

Alle Angaben inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer

Gegenstandswert Beratungshonorar verhandelbar Geschäftsgebühr bei Vertretung
30069,00 *)69,00 *)
60069,00 *)83,54
90069,00 *)120,67
120069,00 *)155,30
150082,47186,24
2000104,46229,55
2500126,45272,87
3000147,50316,18
4000165,83402,82
4500184,15446,13
5000220,80489,45
10.000341,89 **)775,64
20.000446,61 **)1023,16

*) Um für Sie und uns wirtschaftlich arbeiten zu können, ist hier eine Honorarvereinbarung notwendig.

**) Der Verbraucher zahlt bei einer Erstberatung, die in nur einem mündlichen Termin stattfindet, nie mehr als 226,10 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Hierbei ist keine Prüfung von Unterlagen oder ein intensives Einarbeiten inbegriffen.

Bei einem Einigung bzw. Vergleich mit dem Gegner fällt eine zusätzliche Einigungsgebühr von 1,5 an. Pfeil


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